Diese Elternvereinbarung kann als Anregung (Check-Liste) dienen für die Punkte, die bei einem Wechselmodell zu regeln sind. Sie beruht auf zwei Grundsätzen: Jeder behält die Verantwortung für seine Be-treuungszeit auch dann, wenn er verhindert ist, und neben den Be-treuungszeiten bestehen auch Verantwortlichkeiten für Anschaffungen und Sonderaufgaben (Zahnarzt, Nachhilfe, Skiausrüstung, Friseur).
Muster-Vereinbarung
Wir wollen unsere Elternverantwortung gemeinsam und gleichberechtigt wahrnehmen und unser Kind Sebastian Sommer, geb. am 22.10.2010, im Wechselmodell betreuen. In dieser Vereinbarung wollen wir die Betreuungs-zeiten, die Verantwortlichkeiten und den Unterhalt regeln.
Die hier getroffenen Vereinbarungen können jederzeit – für den Einzelfall oder auf Dauer – geändert werden, wenn wir uns einig sind. Lässt sich jedoch keine Einigkeit, z.B. über den Tausch von Betreuungszeiten, herstellen, halten wir uns an die folgenden Regelungen:
BETREUUNG
Sebastian ist im wöchentlichen Wechsel in der Obhut der Mutter und des Vaters. Die Betreuungszeit der Mutter beginnt am Ende jeder geraden Kalenderwoche am Sonntag um 17:00 Uhr und endet in der folgenden Kalenderwoche am Sonntag um 17:00 Uhr. Die Betreuungszeit des Vaters beginnt am Ende jeder ungeraden Kalenderwoche am Sonntag um 17:00 Uhr und endet in der folgenden Kalenderwoche am Sonntag um 17:00 Uhr.
Wenn durch Krankheit, Unterrichtsausfall oder andere Ereignisse ein besonderer Betreuungsbedarf entsteht, trägt jeweils der Elternteil die Verantwortung, der die Obhut hat.
Sebastian wird immer von dem betreuenden Elternteil der Vorwoche zu dem betreuenden Elternteil der folgenden Woche gebracht. Dabei wird eine Tasche mit den persönlichen Gegenständen, die Sebastian für Schule, Sport und Freizeitaktivitäten braucht, übergeben.
FERIEN UND FEIERTAGE
Der Vater betreut jeweils in der ersten Hälfte der Hamburger Frühjahrs-, Sommer- und Herbstferien, die Mutter in der zweiten.
Der Ferienumgang beginnt für den Vater mit dem Schulschluss am letzten Schultag, für die Mutter an dem in der Ferienmitte liegenden Sonntag oder Donnerstag um 10:00 Uhr. Fällt der erste Schultag in die Obhutszeit des Vaters, endet der Ferienumgang bei der Mutter am letzten Tag vor Schulbeginn um 18:00 Uhr. Entsprechendes gilt umgekehrt bei einem Tausch der Ferienzeiten.
Die Eltern tauschen ihre Reisepläne bis zum 31. Januar eines Jahres aus, um Reisen eventuell durch Tausch zu ermöglichen. Sonderregelungen für die Himmelfahrts-/Pfingstferien oder für gesetzliche Feiertage sollen bis zu diesem Termin vereinbart werden.
In den Weihnachtsferien liegt die Obhut in den geraden Kalenderjahren in der ersten Ferienhälfte bei der Mutter, in der zweiten Ferienhälfte beim Vater. Im ungeraden Kalenderjahr ist es umgekehrt. Am ersten Weihnachtstag von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr hält sich Sebastian bei dem Elternteil auf, bei dem er die zweite Ferienhälfte verbringt.
Ferienumgänge überlagern die normalen Obhutszeiten. Während der Ferien findet kein Umgang statt, auch wenn Sebastian zu Hause ist.
BESONDERE EREIGNISSE
Sebastians Geburtstag wird in geraden Jahren bei der Mutter gefeiert, in ungeraden Jahren bei dem Vater. Jeder Elternteil bekommt die Möglichkeit, an diesem Tag Sebastian zu sehen und zu gratulieren.
Das Kind verbringt den Geburtstag eines Elternteils mit diesem gemeinsam und übernachtet dort.
Wenn ein Elternteil seine Betreuungszeit wegen ernstahafter Verhinderung oder geplanter Reisen nicht wahrnehmen kann, wird er so früh wie möglich den anderen Elternteil wegen eines Tauschs fragen. Kommt ein Tausch nicht zustande, bleibt die Obhutsverantwortung wie gehabt.
Ausübung der elterlichen Sorge
Lernentwicklungsgespräche und Schulveranstaltungen wollen wir nach Möglichkeit gemeinsam wahrnehmen, Elternversammlungen abwechselnd. Wer teilgenommen hat, schickt dem anderen am nächsten Tag eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen. Der Vater übernimmt es, auf schulische Erfordernisse (etwa Förderbedarf) besonders zu achten und diese mit der Mutter zu besprechen.
Unaufschiebbare ärztliche Behandlungen werden von dem jeweils betreuenden Elternteil in eigener Verantwortung veranlasst. Für alle anderen Behandlungen stellen wir vorher Einvernehmen her. Die Mutter übernimmt es, auf gesundheitliche Erfordernisse (etwa zahnärztliche Kontrolle) besonders zu achten und diese mit dem Vater zu besprechen.
Wir kommunizieren per Mail miteinander. Für den Austausch von Dokumenten (etwa schulischen Mitteilungen) richten wir Speicherplatz auf einem externen Server ein, der für beide zugänglich ist. Dort werden wir auch die Sebastian betreffenden Urkunden speichern.
Wir richten einen gemeinsamen cloudbasierten elektronischen Kalender ein, um Sebastians anfallende Termine umgehend einzufügen und für beide sichtbar und nachvollziehbar zu machen.
FINANZIELLE REGELUNGEN
Wir richten ein gemeinschaftliches Konto („Oder-Konto“) ein, von dem die laufenden Ausgaben für Sebastian bestritten werden (etwa Tanzen, Reiten, Sportverein, Klassenfahrten). Auf das Konto zahlt die Mutter monatlich 50,00 € und der Vater 200,00 € ein. Daneben werden das staatliche Kindergeld und der kindbezogene Familienzuschlag eingezahlt.
Die Meldeanschrift von Sebastian wird der Wohnsitz des Vaters sein.
Besondere Bekleidung oder Geräte für Reise und Sport werden vom Gemeinschaftskonto bestritten. Für die übrige Bekleidung vereinbaren wir: Jeder hält in seinem Haushalt ausreichend Grundbekleidung (Wäsche, Jeans, Hemden, Pullover) vor und erneuert sie auf eigene Kosten. Die Mutter kümmert sich um das gesamte Schuhwerk und erstattet sich die Auslagen vom Gemeinschaftskonto. Der Vater kümmert sich um die gesamte Outdoor-Bekleidung und erstattet sich die Auslagen vom Gemeinschaftskonto.
Bei allen Abhebungen vom Gemeinschaftskonto über 20,00 € informieren wir uns im Voraus per Mail. In dem Sebastian-Ordner in der Cloud führen wir ein Kassenbuch, in das jeder seine Verwendungen vom Gemeinschaftskonto einträgt, Belege halten wir vor.
Für die Krankenversicherung von Sebastian und die Erstattung verauslagter Heilmittel- oder Therapiekosten vereinbaren wir, dass die Kosten vom Gemeinschaftskonto beglichen werden und von dem Vater über Beihilfe und Krankenkasse eingeworben werden.
Sollte das Guthaben des Gemeinschaftskontos zur Rechnungszeit nicht ausreichend Guthaben aufweisen, tritt der Vater in Vorlage.
AUSTAUSCH DER ELTERN
In jeder ersten Woche eines Quartals kommen wir zu einem Elterngespräch zusammen, sofern ein Elternteil dies wünscht. Das Gespräch findet im Rahmen einer Erziehungsberatung des Jugendamtes oder eines freien Trägers statt, sofern ein Elternteil das wünscht.
Keiner von uns beiden wird vor Sebastian oder zu Sebastian etwas Nachteiliges über den anderen oder den Partner des anderen sagen. Wir werden alles unterlassen, was die Beziehung des Kindes zu dem anderen Elternteil beeinträchtigen kann.
14.09.2021
Sandra Sommer Sascha Sommer
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