Das folgende Beispiel stellt dar, was zum Thema Umgang und Beteiligung an der Betreu-ung geregelt werden kann - nicht unbedingt muss. Dieses Muster passt für Eltern, bei denen der Lebensmittelpunkt des Kindes bei einem Elternteil liegt, während der andere an einzelnen Tagen / Wochenenden / in Ferienwochen an der Betreuung beteiligt ist (Umgang). Der Mustertext ist also keine konkrete Empfehlung, sondern mehr eine Check-liste, die an den Einzelfall angepasst werden sollte. Rechtlich umfasst sie ein Minimum des Umgangs, das ausgebaut werden kann.

 

Elternvereinbarung über Umgang und Betreuung

 

Unsere beiden Kinder Paula, geb. am 18. 4. 2007, und Elsa, geb. am 24. 11. 2010, wohnen bei der Mutter. Wir wollen dafür sorgen, dass es unseren Kindern mit beiden Elternteilen gut geht und dass ihr Aufwachsen von beiden Elternteilen begleitet wird.

 

BETREUUNG

Der Vater holt die Kinder an jedem zweiten Wochenende (gerade Kalenderwochen), am Freitag zwischen 15.00 Uhr und 15.30 Uhr aus dem Kindergarten beziehungsweise Hort ab. Am darauffolgenden Montag bringt er Paula zur Schule und Elsa in den Kindergarten.

An jedem Dienstag vor einem Umgangswochenende holt der Vater Paula um 16.00 Uhr aus dem Hort ab. Am darauffolgenden Morgen bringt er sie zur Schule.

An jedem Donnerstag nach einem Umgangswochenende holt der Vater Elsa um 16.00 Uhr aus dem Kindergarten ab. Am darauffolgenden Morgen bringt er sie zum Kindergarten.

Dienstags und donnerstags kann der Vater jedes Kind, das nicht bei ihm ist, zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhr anrufen. Die Mutter lässt die Kinder allein mit dem Vater telefonieren. Die Eltern sind sich einig, dass Paula derzeit noch kein Mobiltelefon haben soll. 

 

FERIEN UND FEIERTAGE

Die erste Hälfte der Sommerferien verbringen Paula und Elsa mit ihrer Mutter, die zweite Hälfte mit ihrem Vater. In diesem Jahr holt der Vater die Kinder am Samstag, dem 10. August, um 13.00 Uhr bei der Mutter ab und bringt sie am Samstag, dem 31. 8.,  bis 18.00 Uhr zur Mutter zurück. Entsprechendes soll gelten für Frühjahr und Herbst, nur sollen die Ferienhälften alternieren. In diesem Jahr verbringen Paula und Elsa die erste Hälfte der Osterferien und die erste Hälfte der Herbstferien mit ihrer Mutter, die zweite Hälfte mit ihrem Vater. Im kommenden Jahr ist es umgekehrt, und dann jeweils wechselnd. Dabei holt der Vater die Kinder am Samstagmittag um 13.00 Uhr bei der Mutter ab und bringt sie am nächsten Samstag bis 18.00 Uhr zur Mutter zurück.

Während der Weihnachtsfeiertage verbringen Paula und Elsa den 24.12. bis 18:00 Uhr mit ihrem Vater, die restliche Zeit bis zum 30.12., 14.00 Uhr,  mit der Mutter. Vom 30.12. bis einen Tag vor Kindergartenbeginn im Januar bleiben die Kinder beim Vater. Der Vater holt und bringt. In den Jahren darauf werden die Zeiten jeweils spiegelbildlich gewechselt.

Den Pfingstmontag von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr verbringen die Kinder jeweils bei dem Elternteil, bei dem sie sich am Ostermontag nicht aufgehalten haben.

Ferien überlagern die normalen Umgangszeiten. Während der Ferien findet kein Umgang statt, auch wenn die Kinder zu Hause sind.

 

BESONDERE EREIGNISSE

Die Geburtstagsfeiern finden bei der Mutter statt und werden von beiden Eltern gemeinsam vorbereitet und durchgeführt. Die Kinder verbringen den Geburtstag eines Elternteils mit diesem gemeinsam und übernachten dort.

Wenn der Vater einen Umgangstermin ausfallen lassen muss, wird kein Ersatztermin vereinbart. Fällt ein Umgangstermin wegen einer Verhinderung des Vaters aus, so wird er sich darum kümmern, dass die Betreuung der Kinder während dieser Zeit gesichert ist.

Wegen Krankheit eines Kindes wird der Umgang nur dann ausfallen, wenn das Kind bettlägerig ist. Diese Umgangszeiten werden im nächsten Monat nachgeholt.

Wegen Aktivitäten eines Kindes wird der Umgang grundsätzlich nicht ausfallen. Der Vater wird Aktivitäten (Sport, Feiern, Unterricht usw.), die in seine Umgangszeiten fallen, begleiten und unterstützen. Die Mutter wird vor der Einleitung neuer Aktivitäten, die in die Umgangszeiten des Vaters fallen, dessen Einverständnis einzuholen.

Um den Kontakt der Kinder mit den Großeltern und den übrigen Verwandten väterlicherseits kümmert sich der Vater im Rahmen seiner Umgangszeiten. Paula und Elsa bekommen grundsätzlich die Möglichkeit, an wichtigen Familienfeiern teilzunehmen.

 

INFORMATIONEN

Elternsprechtage werden wir gemeinsam besuchen, Elternabende abwechselnd. Wer teilgenommen hat, schickt dem anderen am nächsten Tag eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen. Einladungen zu besonderen Schulereignissen, wie Abschlussfeier oder Sommerfest werden über die Ranzenpost weitergeleitet. Von den Zeugnissen lassen wir uns so bald wie möglich Kopien zukommen. Wenn die Schule oder der Kindergarten einen von uns über besondere Probleme unterrichtet, informieren wir den anderen am nächsten Tag per E-Mail.

       Keiner von uns beiden wird vor den Kindern oder zu den/ Kindern etwas Nachteiliges über den anderen oder einen neuen Partner des anderen sagen. Wir wollen alles unterlassen, was die Beziehung eines Kindes zu dem anderen Elternteil beeinträchtigen kann.

Wir wollen diese Regelung mindestens einmal im Jahr überprüfen, um sie dem Alter der Kinder anzupassen. Ändern können wir die Regeln nur einvernehmlich.

 

Elterndorf, den 29. 9. 2016

Svenja Muttermeier          Robert Vatermann 

 

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