7 Fakten zur Scheidung, die Sie sofort nach der Trennung kennen sollten. 

 
Wie schnell?
Geschieden werden kann man frühestens ein Jahr nach der Trennung. 
 
Ab welchem Tag?
Getrennt sind Ehepartner, wenn sie nicht mehr zusammen „wirtschaften“: Getrennte Kasse, getrennte Haushaltsführung. Die Trennung sollte im Umfeld erkennbar sein.
 
In der gleichen Wohnung?
Das geht, wenn sich die Wohnbereiche abgrenzen lassen, z. B. im Einfamilienhaus mit 2 Etagen, ist aber schwierig in der 3-Zi.-Whg.
 
Wird das Vermögen geteilt?
Nein, jeder behält, was seins ist. Ausgeglichen werden kann auf Antrag eine ungleiche Vermögensentwicklung. Ein Ehepartner ist reicher geworden, als er am Anfang war, der andere ärmer – etwa durch den Einsatz seiner Erbschaft für den Erwerb eines gemeinsamen Hauses. Dieses Verfahren nennt sich Zugewinnausgleich. Es kann vor der Scheidung oder in den ersten drei Jahren danach beantragt werden. 
 
Wann wird das Haus „geteilt“?
Im Scheidungsverfahren gar nicht. Geschiedene Eheleute bleiben nach der Scheidung Miteigentümer der gemeinsamen Immobilien, Unternehmen, Bankkonten. Die Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums erfolgt nach Möglichkeit außergerichtlich.
 
Wie hoch ist der Trennungunterhalt?
Der Unterschied in den Nettoeinkünften wird ausgeglichen. Bevor die Nettoeinkünfte miteinander verglichen werden, wird das Einkommen auf beiden Seiten bereinigt von bestimmten Ratenzahlungen (z. B. Hauskredit), Kindesunterhalt, privater Altersvorsorge und Werbungskosten. Hier gibt es viele Sonderregeln. Individuelle Berechnung ist nötig. 
 
Steuerklassenwechsel?
Er muss sein ab dem ersten Kalenderjahr, in dem das Ehepaar vom 1. Januar bis 31. Dezember getrennt lebt. Auch wenn die Scheidung noch nicht durch ist. 
 
Diese kurze Orientierung ist keine Rechtsberatung. Jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten. 

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Die finanziellen Auswirkungen von Trennung und Scheidung werden durch die ersten Schritte beeinflusst. Handeln Sie nicht ohne fachlichen Rat!

 

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